Allgemeine Bedingungen

Letzte Änderung: 15/09/2021

EINLEITUNG

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) regeln die Bedingungen und Modalitäten, unter denen anylease (im Folgenden ANBIETER genannt) seine Dienstleistungen für seine Kunden (im Folgenden KUNDE genannt) erbringt. Die vorliegenden AGB gelten unter Ausschluss aller anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen, und zwar unabhängig von den allgemeinen Geschäftsbedingungen des KUNDEN, es sei denn, der ANBIETER stimmt ihnen schriftlich, vorab und ausdrücklich zu. Jede in der Bestellung vorgesehene Abweichung gilt nur dann als akzeptiert, wenn sie Gegenstand einer schriftlichen und vorab erfolgten Zustimmung des ANBIETERS ist.

Die vorliegenden AGB werden von besonderen Verkaufsbedingungen oder Angeboten begleitet, die als besondere Bedingungen gelten und im Anhang aufgeführt sind und bestimmte Klauseln definieren, die für die Typologie, den Tätigkeitsbereich des KUNDENspezifisch sind.

In jedem Fall bestätigt der KUNDE ehrenwörtlich, dass er über die Rechtsfähigkeit (und/oder die erforderlichen Genehmigungen eines gesetzlichen Vormunds oder einer Muttergesellschaft) verfügt, um den Vertrag abzuschließen, wodurch der Vertrag zwischen dem DIENSTLEISTER und dem KUNDEN verbindlich ist.

ARTIKEL - 1: BESTIMMUNGEN

Der ANBIETER bietet :

- Bereitstellung einer Leasing-Softwarelösung im SAAS-Modus (Software As A Service oder Software Als Dienstleistung)

- Hosting/Server mieten

- Korrektive und evolutive Wartung

- Level 2 Support

- Verwaltung von Daten

 

Die vorliegende Liste der vom ANBIETER angebotenen Dienstleistungen ist nicht erschöpfend und kann je nach den Bedürfnissen des KUNDENneu angepasst, geändert oder ergänzt werden.

Die vorliegenden Bedingungen sind auf dieser Seite frei einsehbar.

ARTIKEL - 2: WERBUNG DES ANBIETERS

Der KUNDE ermächtigt den ANBIETER, seinen Namen und seine Gesellschaftsbezeichnung sowie seine URL als Referenzen für die kommerzielle Förderung des ANBIETERS zu zitieren. Von seiner Website aus hat der ANBIETER auch die Möglichkeit, einen Link zu erstellen, der auf die Website des KUNDENführt.

Wenn der KUNDE die Anwendung dieses Bereichs der AGB nicht wünscht, muss er dem ANBIETER einen Brief oder eine E-Mail schicken, in dem/der er seinen Widerspruch gegen das Werberecht begründet.

ARTIKEL - 3: DER VERTRAG

Jede Anfrage nach einem Kostenvoranschlag wird vom ANBIETER kostenlos durchgeführt, außer in Sonderfällen, die dem KUNDEN schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden, insbesondere wenn der Kostenvoranschlag mit einer Recherche verbunden ist oder wenn der ANBIETER verpflichtet ist, mehr als drei Kostenvoranschläge für ein und dieselbe Leistung zu erstellen. Zu diesem Zweck muss der KUNDE dem ANBIETER eine Leistungsbeschreibung für die von ihm gewünschte Leistung vorlegen, die explizit und detailliert begründet sein muss. Diese Leistungsbeschreibung wird von beiden Parteien einvernehmlich als Grundlage für die Erstellung des Kostenvoranschlags durch den ANBIETER verwendet.

Es wird darauf hingewiesen, dass jede Änderung der Leistungsbeschreibung auf Initiative des KUNDEN zur Erstellung eines neuen Kostenvoranschlags führt, dessen Betrag angepasst wird.

Der Kostenvoranschlag kann entweder auf elektronischem Weg, per Post oder persönlich an den KUNDEN übergeben werden. Die Annahme des Kostenvoranschlags setzt voraus, dass der KUNDE die Gesamtheit der angebotenen Dienstleistungen vollständig verstanden hat.

Das Angebot ist einen Monat ab dem auf ihm eingetragenen Ausstellungsdatum gültig. Der KUNDE ist nicht verpflichtet, solange er nicht bestätigt hat, dass er das Angebot angenommen hat. Nach Ablauf dieser Frist ist der ANBIETER berechtigt, den Preis zu ändern, und jede andere Art von Vereinbarung (Rabatte, Rückvergütungen, Sonderangebote usw.) kann vom ANBIETER für ungültig erklärt werden.

Bei der Annahme des Kostenvoranschlags muss der KUNDE den datierten und unterschriebenen Kostenvoranschlag zurücksenden, wodurch er anerkennt, die vorliegenden AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Dieser Vermerk wird auf dem Dokument mit dem Satz "Ich erkenne an, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Besonderen Geschäftsbedingungen und Anhänge gelesen und akzeptiert zu haben" gekennzeichnet. Der unterzeichnete Kostenvoranschlag kann dem ANBIETER auf elektronischem Weg, per Post oder persönlich übergeben werden. Unabhängig davon, welchen Weg der KUNDE wählt, übernimmt dieser die Verantwortung für die Aufbewahrung einer Kopie.

Wenn die Anfrage des Kunden eine Weiterentwicklung der anylease-Lösung ermöglicht, die eine für alle Kunden nützliche Verbesserung darstellt, dann wird der ANBIETER den KUNDEN per einfacher E-Mail darüber informieren und für die gewünschte Weiterentwicklung werden keine weiteren Gebühren erhoben.

Der ANBIETER behält sich das Recht vor, eine Bestellung mit einem KUNDEN abzulehnen, bei dem es einen Streit über die Bezahlung einer früheren Bestellung gibt.

Der akzeptierte und vom KUNDEN unterzeichnete Kostenvoranschlag ist für beide Parteien verbindlich.

 Weitere Einzelheiten sind den beigefügten Besonderen Geschäftsbedingungen zu entnehmen, es sei denn, der Kostenvoranschlag gilt als Besondere Geschäftsbedingungen.

ARTIKEL - 4: PFLICHTEN DES KLIENTEN

Die Bereitstellung von Software führt zu einer Gestaltung von Menüs, Hyperlinks und Symbolen, deren Anordnung der Software eine einzigartige Physiognomie verleiht, die eine kreative Leistung erkennen lässt, die die Persönlichkeit des Entwicklers widerspiegelt. Diese Einzigartigkeit macht die Software zu einer originellen Schöpfung, die in Lehre und Rechtsprechung als geistiges Werk bezeichnet wird. In diesem Sinne fällt Software von Anfang an unter den Begriff des geistigen Eigentums. Seit dem Gesetz vom 3. Juli 1985, mit dem der Begriff des geistigen Werkes auf Software ausgeweitet wurde, ist Software urheberrechtlich geschützt. Das gesamte auf Software anwendbare Regelwerk ist heute im ersten Teil des Gesetzes über geistiges Eigentum unter den Bestimmungen über literarisches und künstlerisches Eigentum enthalten. Der ANBIETER besitzt ein Nutzungsrecht (Art. L.122-6 CPI), das ihm erlaubt, die Vervielfältigung, Übersetzung oder Anpassung (der Begriff anpassen bedeutet, dass ein erstes Werk verwendet wird, um daraus ein zweites Werk zu erstellen) und jede andere Änderung der Software vorzunehmen oder zu genehmigen, sowie die daraus resultierende Vervielfältigung der Software, das Inverkehrbringen gegen Entgelt oder kostenlos.

Der KUNDE verpflichtet sich, dass alle gelieferten Elemente ihm gehören und dass er das volle Nutzungs- und Verbreitungsrecht besitzt und Eigentümer dieser Elemente bleibt. Der KUNDE ist darüber informiert, dass die Veröffentlichungen insbesondere urheberrechtlich geschützte geistige Werke darstellen (Artikel L 112-2 1er und 2ème des CPI) und verpflichtet sich dementsprechend, die Identität und die Adresse des Eigentümers oder des Autors der übernommenen Texte und/oder Bilder anzugeben und alle erforderlichen Anträge gemäß dem geltenden französischen Recht zu stellen.

Der KUNDE bestätigt, dass er vom ANBIETER alle Informationen und Ratschläge erhalten hat, die er für den Abschluss des Vertrags benötigt. Die vom KUNDEN bei der Bestellung oder später getroffenen Entscheidungen unterliegen daher seiner alleinigen Verantwortung. Darüber hinaus bestätigt der KUNDE , dass er überprüft hat, dass die Dienstleistung, die er abonniert hat, seinen Bedürfnissen entspricht und dass er alle Informationen erhalten hat, die er benötigt, um diese Verpflichtung zu akzeptieren.

Der KUNDE verpflichtet sich, bei der Einrichtung seines Kundenkontos oder im Laufe jeder Änderung seine korrekten Informationen und Kontaktdaten zu übermitteln, von denen der ANBIETER gegebenenfalls Belege anfordern kann.

Der KUNDE ist für die Sicherheit und Nutzung seiner Webanwendungen und sämtlicher technischer Zugänge (wie z.B. Api / Terminal / Webinterfaces / Datenbanken) verantwortlich. Wenn der KUNDE von einer ungewöhnlichen Nutzung oder einem Sicherheitsproblem eines der technischen Zugänge oder einer der Anwendungen Kenntnis erlangt, muss er den ANBIETERunverzüglich benachrichtigen.

Der KUNDE verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der mit dem Dienst und seinem Konto verbundenen Passwörter zu schützen. Wenn der KUNDE von einer unbefugten Nutzung seines Passworts oder seines Kontos erfährt, muss er den ANBIETER unverzüglich darüber informieren (Artikel 121 des französischen Datenschutzgesetzes "Loi informatique et liberté").

 Der ANBIETER lehnt jede rechtliche und moralische Verantwortung ab, wenn der KUNDE den ANBIETER über den zukünftigen Inhalt der Leistung, die gegen die guten Sitten verstößt oder illegalen Inhalt hat, getäuscht hat, sei es während des Auftrags oder danach. Wenn ein KUNDE ohne Wissen des ANBIETERS eine solche Dienstleistung in Auftrag gibt, behält sich der ANBIETER das Recht vor, alle Informationen an die Polizei und die Justiz weiterzugeben. Der KUNDE ist zur sofortigen Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3800 (dreitausendachthundert) EUR pro festgestelltem Verstoß verpflichtet, wobei diese Zahlung einen gerichtlichen Anspruch auf Schadensersatz nicht ausschließt. Es wird darauf hingewiesen, dass der KUNDE die Vertragsstrafe so oft zu zahlen hat, wie es der Anzahl der festgestellten Verstöße entspricht. Der KUNDE ist verpflichtet, unverzüglich jeden Hinweis auf den ANBIETER von seiner Website zu entfernen. Unter diesen Umständen kann der ANBIETER von seinem Rücktritts- und Reuerecht Gebrauch machen. Er kann somit die Nutzung und Verbreitung seiner Leistung ohne weitere Begründung und ohne Entschädigung beenden.

Der KUNDE verpflichtet sich, dem ANBIETER alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die dieser benötigt, um die Erbringung der in diesem Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen zu gewährleisten. Der KUNDE verpflichtet sich, alle für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen Elemente bereitzustellen und mit dem ANBIETER zusammenzuarbeiten, indem er ihm alle vom ANBIETER angeforderten Dokumente oder Informationen zur Verfügung stellt . Diese für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen Elemente müssen innerhalb einer Frist von maximal einem Monat ab dem Datum der Unterzeichnung des Kostenvoranschlags bereitgestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Schlussrechnung um 5 % Strafzuschlag aufgrund einer Strafklausel erhöht, die durch die Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen ausgelöst wurde. Diese Strafen werden alle drei Monate um weitere 5 % pro festgestelltem Verzug erhöht, und zwar bis zum Erhalt aller erforderlichen Elemente. Der ANBIETER haftet nicht für die Nichteinhaltung der in den Besonderen Geschäftsbedingungen im Anhang vorgesehenen Frist, wenn der KUNDE die für die Erfüllung des Vertrags erforderlichen Elemente verspätet einreicht.

Der KUNDE erkennt an, dass keine Bestimmung der in ARTIKEL - 5: PFLICHTEN UND HAFTUNGEN DES ANBIETERS genannten Bedingungen ihn von seiner Verpflichtung entbindet, alle Beträge zu zahlen, die dem ANBIETER für die erbrachten Leistungen zustehen.

Der KUNDE verzichtet darauf, direkt oder über eine zwischengeschaltete Person jeden Mitarbeiter des ANBIETERS , unabhängig von seiner Spezialisierung, einzustellen oder arbeiten zu lassen, der für die Ausführung von Leistungen im Auftrag des KUNDEN eingesetzt wird, und zwar für eine Dauer von 12 Monaten. Der KUNDE , der diese Verpflichtung nicht einhält, ist zur sofortigen Zahlung einer Strafklausel in Höhe eines Jahresbruttogehalts der abgeworbenen Person verpflichtet, wobei diese Strafklausel auf jede festgestellte Abwerbung anwendbar ist.

 ARTIKEL - 5: PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DES ANBIETERS

Der ANBIETER verpflichtet sich, alles Notwendige zu tun, um die Nutzung seines Dienstes durch den KUNDEN unter optimalen Bedingungen zu beruhigen, außer wenn eine vorübergehende oder endgültige Unterbrechung des Dienstes ausdrücklich von einer Verwaltungsbehörde oder einem zuständigen Gericht verlangt wird.

Der ANBIETER ist von der Erfüllung seiner Verpflichtungen befreit, wenn unerwartete Ereignisse (Brand, Einsturz, Explosion, Stromausfall...), Naturkatastrophen (Überschwemmung, Erdbeben...) oder andere Umstände, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, eintreten (ARTIKEL - 11: HÖHERE GEWALT UND ARBEITSUNFÄHIGKEIT).

Der ANBIETER kann nicht für Risiken haftbar gemacht werden, denen der KUNDE im Falle einer möglichen Entwendung von Passwörtern, der Offenlegung oder betrügerischen Verwendung von vertraulichen Codes oder auch jeder anderen Information, die für den KUNDEN als sensibel gilt, ausgesetzt sein kann.

Die Bereitstellung von Passwörtern oder Zugangscodes wird dem KUNDEN vertraulich übergeben. In diesem Sinne haftet der KUNDE für jeden Verdacht auf eine Weitergabe der bereitgestellten Passwörter (ARTIKEL - 4: DIE PFLICHTEN DES KUNDEN).

Der ANBIETER haftet nicht in den folgenden Fällen:

- Verschlechterung der Anwendung,

- Missbrauch der Terminals durch den KUNDEN oder seine Kundschaft (Fehler, Fahrlässigkeit, Unterlassung, Versagen seinerseits oder Nichtbeachtung der gegebenen Ratschläge)

- Offenlegung oder unrechtmäßige Verwendung des Passworts,

- Verschulden, Fahrlässigkeit oder Unterlassung eines Dritten, über den der ANBIETER keine Kontroll- oder Aufsichtsbefugnis hat

- Antrag auf eine vorübergehende oder endgültige Unterbrechung des Dienstes, die von einer zuständigen Verwaltungs- oder Justizbehörde verlangt wird, oder Benachrichtigung durch einen Dritten.

- teilweise oder vollständige Zerstörung der übermittelten oder gespeicherten Informationen infolge von Fehlern, die direkt oder indirekt dem KUNDENzuzuschreiben sind

Sollte ein Ausfall des Dienstes auf einen nachgewiesenen Fehler des ANBIETERs zurückzuführen sein (z. B. Hacking seiner Plattform ...), entspricht die dem KUNDEN zustehende Entschädigung dem direkten, persönlichen und sicheren Schaden, der mit dem betreffenden Ausfall verbunden ist, und schließt somit alle indirekten Schäden wie Auftragsverlust, Handelsschaden, Gewinnverlust, Kundenverlust, Handelsstörung oder Schädigung des Markenimages ... aus.

Aus diesem Grund ist die Höhe des Schadensersatzes, der dem ANBIETER im Falle seiner Haftung zustehen könnte, auf die Höhe der Beträge beschränkt, die der ANBIETER vom KUNDEN für den betreffenden Zeitraum erhalten hat oder die dem KUNDEN vom ANBIETER in Rechnung gestellt wurden, oder auf die Höhe der Beträge, die dem Preis der Dienstleistung für den Teil der Dienstleistung entsprechen, für den der ANBIETER haftbar gemacht wurde. Es wird der niedrigere dieser Beträge berücksichtigt.

 ARTIKEL - 6: DIE ERLEDIGUNG DER BESTELLUNG

Diese Bedingungen können je nach Kundentyp variieren. Weitere Informationen finden Sie in den Besonderen Verkaufsbedingungen im Anhang.

ARTIKEL - 7: SUPPORT/WARTUNG

Die Wartung wird vom Typ Level 2 sein, d. h. nur bei entsprechend bevollmächtigten und als solche identifizierten Schlüsselbenutzern und unter keinen Umständen bei den täglichen Benutzern.

Beim Öffnen einer Support-Anfrage muss diese aus folgenden Teilen bestehen:

- Ein klar identifiziertes Objekt

- Ein möglichst aussagekräftiger E-Mail-Körper

- Screenshots

- Alle anderen Elemente, die zum Verständnis des aufgetretenen Problems notwendig sind

 

Das Ganze muss an die folgende E-Mail-Adresse geschickt werden:

support@anylease.io

 

Die Bewertung der Kritikalitätsstufe wird vom ANBIETER wie folgt bestimmt:

- Kritisch: Dienst für alle Nutzer unterbrochen

- Dringend: unterbrochener Dienst für eine Gruppe von Nutzern oder Funktionen

- Geringfügiger Zwischenfall: nicht blockierend für die Produktion

 

Bei der Eröffnung eines Tickets wird der Support des ANBIETERs die Vorfälle wie folgt bearbeiten:

1. Empfangsbestätigung (AR) innerhalb von maximal 2 Stunden über ihre Austauschplattform (mit der Möglichkeit für den Nutzer, die Bearbeitung des Vorfalls zu verfolgen)

2. Lösung des Vorfalls

3. Installation des Patches

4. Schließen des Tickets nach der Bearbeitung

 

Die Fristen für die Intervention sind :

- Bei kritischen Vorfällen: Intervention mit Lieferung von mindestens einer Umgehungslösung innerhalb von 1 (einem) Werktag.

- Bei dringenden Vorfällen : Intervention mit Lieferung von mindestens einer Umgehungslösung innerhalb von 2 (zwei) Werktagen.

- Bei kleineren Vorfällen: Intervention innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen für Vorfälle, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.

 

Der ANBIETER behält sich die Möglichkeit vor, die Kritikalität in Übereinstimmung mit den festgestellten Feldrealitäten zu revidieren.

Wenn der Vorfall es erfordert, kann der ANBIETER eine korrektive Wartung durchführen, und zwar durch :

- eine effektive Korrektur der Fehlfunktion

- die Wiederinbetriebnahme der Software

- Bereitstellung einer Umgehungs- oder Back-up-Lösung bis zur Behebung der Fehlfunktion

Der Leistungsumfang des ANBIETERS wird während der Büroöffnungszeiten erbracht, d. h.: montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr Pariser Zeit, außer an Feiertagen.


 ARTIKEL - 8: VERTRAGSDAUER UND -BEENDIGUNG

Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung wird die Dauer der Leistung in den beigefügten Besonderen Geschäftsbedingungen festgelegt.

Die Leistung kann stillschweigend um jeweils 12 Monate verlängert werden.

Die Kündigung des Vertrags durch den KUNDEN ist nur in bestimmten Fällen wirksam:

1 - Wenn der KUNDE innerhalb eines Monats nach Erhalt der erbrachten Dienstleistung feststellt, dass die Ausführung dieser Dienstleistung nicht den Anforderungen entspricht, die insbesondere im Kapitel "Anforderungen der Lösung" des als BESONDERE BEDINGUNGEN geltenden Kostenvoranschlags definiert sind, muss der KUNDE ein Schreiben mit Rückschein versenden, in dem er die Nichteinhaltung der Anforderungen des Vertrags feststellt, und der Vertrag wird von Rechts wegen aufgelöst. Im Gegenzug muss der KUNDE als Ausgleich für die Kosten der bereits durchgeführten Entwicklungen eine Pauschalsumme in Höhe der ersten N Monatsraten, die in Kapitel 6.2 "Anlaufphase und Validierungsprozess" des als BESONDERE BEDINGUNGEN geltenden Angebots festgelegt sind, einmalig und ohne Widerspruch zahlen. Nach Ablauf der Frist von einem Monat gilt der Dienst als validiert.

 2 - Kündigung durch den KUNDEN zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit per Einschreiben oder E-Mail mit ordnungsgemäßer Empfangsbestätigung.

 3 - Die Schließung oder Liquidation des Unternehmens des KUNDEN

Der ANBIETER kann, nachdem er den KUNDEN per Post oder E-Mail benachrichtigt hat, dessen Dienstleistungen kündigen, wenn der KUNDE seine in ARTIKEL - 4: DIE PFLICHTEN DES KUNDEN genannten Pflichten oder seine in ARTIKEL - 10: VERZÖGERUNGSSTRAFEN BEI VERZÖGERUNGEN genannten Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt.

ARTIKEL - 9: RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNG

Die Preisgestaltung erfolgt ohne Steuern, zu denen die geltende Mehrwertsteuer hinzukommt.

Die Bezahlung der Leistung erfolgt ausschließlich durch eine vom ANBIETER initiierte Lastschrift vom Konto des KUNDEN über einen externen Dienstleister, der zur Durchführung dieser Art von Bankdienstleistungen berechtigt ist.

Die Preisgestaltung umfasst Arbeitseinheiten (im Folgenden "AE"), die in den Besonderen Geschäftsbedingungen je nach Art des Unternehmens festgelegt werden. Eine Mindestanzahl von Arbeitseinheiten und/oder ein Mindestbetrag, der monatlich in Rechnung gestellt wird, ist erforderlich.

Die Rechnungen werden monatlich nachträglich ausgestellt. Für jede Inbetriebnahme der Leistung im Laufe eines Monats (M) wird am Ende dieses Monats eine Rechnung für die Leistung des laufenden und des folgenden Monats (M+1) erstellt. Für die Folgemonate erfolgt die Rechnungsstellung ab dem 20. Tag des Monats auf der Grundlage der festgestellten VE.

Die Abbuchungen erfolgen am 5. des Monats, der auf die Rechnungsstellung folgt.

 ARTIKEL - 10: STRAFEN BEI VERZUG

Jede Anfechtung oder jeder Vorbehalt in Bezug auf eine Rechnung muss dem ANBIETER spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung mitgeteilt werden. Andernfalls wird die Rechnung als vom KUNDEN endgültig akzeptiert und die entsprechende Forderung als unbestritten angesehen.

Bei Zahlungsverzug werden von Rechts wegen Verzugszinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten fällig. Diese sind ab dem Tag nach dem auf der Rechnung genannten Zahlungstermin ohne Mahnung fällig (Art. L 441-6 des Handelsgesetzbuchs).

Darüber hinaus wird bei Zahlungsverzug automatisch eine pauschale Entschädigung für Einziehungskosten in Höhe von 40 Euro ab dem ersten festgestellten Verzugstag erhoben (Gesetz vom 22. März 2012 zur Vereinfachung des Rechts und Artikel L 441-3 des Handelsgesetzbuchs).

Zur Erinnerung Artikel L 441-4 des Handelsgesetzbuches besagt, dass :

"Jeder Verstoß gegen die Bestimmungen von Artikel L 441-3 wird mit einer Geldstrafe von 75.000 Euro geahndet.

Darüber hinaus behält sich der ANBIETER von Rechts wegen das Recht vor, die Nutzung der Leistung auszusetzen.

ARTIKEL - 11: HÖHERE GEWALT UND ARBEITSUNFÄHIGKEIT

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit ist der ANBIETER verpflichtet, den KUNDEN am ersten Werktag der Arbeitsunfähigkeit zu benachrichtigen.

Aufgrund von Krankheit oder Unfall behält sich der ANBIETER das Recht vor, laufende Verträge zu kündigen und/oder den aktuellen Zeitplan zu ändern, ohne dass der KUNDE eine Entschädigung verlangen kann.

Alle Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen und die die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unter normalen Bedingungen verhindern, gelten als Gründe für die Befreiung von den Verpflichtungen der Parteien und führen zu deren Aussetzung.

Die Partei, die sich auf die oben genannten Umstände beruft, muss die andere Partei unverzüglich über deren Eintreten sowie über deren Wegfall informieren.

Keine der beiden Parteien haftet gegenüber der anderen für die Nichterfüllung oder Verzögerungen bei der Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Vertrag, die auf das Handeln der anderen Partei infolge des Eintretens eines Falles höherer Gewalt zurückzuführen sind, der üblicherweise von der Rechtsprechung und den französischen Gerichten anerkannt wird.

In keinem Fall kann der ANBIETER in Fällen höherer Gewalt, die üblicherweise von der Rechtsprechung und den französischen Gerichten anerkannt werden, sowie bei Ereignissen oder Vorfällen, die außerhalb des Einflussbereichs des ANBIETERS liegen, haftbar gemacht werden.

Höhere Gewalt ist jedes Ereignis, das außerhalb der Kontrolle, unvermeidbar und unabhängig vom Willen der Parteien liegt, darunter die Blockade von Transport- oder Versorgungsmitteln, Erdbeben, Brände, Stürme, Überschwemmungen, Blitzschlag, Stromausfall, die Unterbrechung von Telekommunikationsnetzen oder Schwierigkeiten, die den externen Telekommunikationsnetzen des KUNDENeigen sind...

ARTIKEL - 12: DIE VERTRAULICHKEIT DER PARTEIEN

Jede Partei verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrags und nach dessen Ablauf alle Informationen, Dokumente, Know-how, Datenbanken, Passwörter und vertraulichen Codes der anderen Partei, von denen sie bei der Erfüllung des Vertrags Kenntnis erlangt hat, vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben oder außerhalb des Vertrags zu verwenden.

 ARTIKEL - 13: RECHT UND GERICHTSBARKEIT

Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich das französische Recht anwendbar. Im Falle eines Rechtsstreits, der im Zusammenhang mit dem Vertrag entsteht, wird jede Meinungsverschiedenheit in Bezug auf seine Auslegung, Ausführung oder Gültigkeit und eventuell nach einem Versuch, eine gütliche Lösung zu finden, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von PARIS unterworfen, selbst im Falle eines Garantieanspruchs oder einer Vielzahl von Beklagten.

ARTIKEL - 14: RGPD

In Übereinstimmung mit der Verordnung Nr. 2016/679 der Europäischen Union wird darauf hingewiesen, dass die dem ANBIETER übermittelten Daten nur zur Nutzung der vom ANBIETER, der als Herausgeber der Software auftritt, gelieferten Leasing-Software verwendet werden dürfen. Der Besitz der an den ANBIETER übermittelten Daten, Kundendaten oder Mitarbeiter des KUNDEN, unterliegt strengster Geheimhaltung. Diese Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Diese Aufbewahrung erfolgt auf sichere Weise (durch Benutzerkennung, Passwort und ein sicheres und verschlüsseltes Austauschprotokoll) auf Computern, auf die nur die Mitarbeiter des ANBIETERs in den Räumlichkeiten des ANBIETERs zugreifen können, die ihrerseits durch ein Fernüberwachungssystem und einen Einbruchalarm geschützt sind.

Alle Daten werden auf identifizierten, lokalisierten Speichereinheiten gespeichert. Diese Speichereinheiten sind mit einem Back-up-System ausgestattet.

Im Falle eines ausgelagerten Hostings verpflichten sich die identifizierten Partner, die Vorschriften der DSGVO im Rahmen der ihnen obliegenden Verantwortlichkeiten, deren Hinweise auf ihrer Website verfügbar sind, einzuhalten. Hierbei kann es sich um die Unternehmen Ovh, Oneline und ASP Serveur handeln, ohne dass diese Liste erschöpfend ist.

DER DIENSTLEISTER kann nicht für Ausfälle dieser Beteiligten haftbar gemacht werden.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der KUNDE als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung weiterhin verpflichtet ist, seine eigenen Verpflichtungen in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten einzuhalten (Zweck der Sammlung, Verarbeitung, Aufbewahrung, Verbreitung und Übertragung, Sicherung) und dass alle vom KUNDEN und seinen Mitarbeitern übermittelten Daten sein Eigentum bleiben.

Schließlich verpflichtet sich der ANBIETER, alle Informationen und Ratschläge, die sich in seinem Besitz befinden und die der KUNDE benötigt, um die DSGVO einzuhalten, sowohl für die Durchführung von vorbeugenden als auch von korrektiven Maßnahmen weiterzugeben.